Beratungshilfe

Im Rahmen außergerichtlicher Streitbeilegung bzw. Rechtsverfolgung gibt es die Möglichkeit, für die Beratung und eine weitergehende außergerichtliche Tätigkeit Beratungshilfe zu erlangen. Hierfür ist beim für Sie zuständigen Amtsgericht ein Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe zu stellen.

Für die Beratungshilfe müssen Sie insbesondere Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen. Wird Ihnen Beratungshilfe durch das Gericht gewährt, fällt für Sie lediglich ein Eigenanteil von € 15 für meine außergerichtliche Tätigkeit an.