Verkehrsrecht

Ein Unfall. Der Gegner ist alleine schuld, hat das auch gleich am Unfallort zugegeben. Also, kein Problem, das regulieren Sie alleine mit der gegnerischen Versicherung?

So denken viele. Aber ist diese Regulierung wirklich so unkompliziert? Wenn Sie den Abrechnungen der Versicherer Glauben schenken, vielleicht schon. Aber dann werden Sie mit Sicherheit auf etliche Ihnen zustehende Schadensersatzpositionen verzichten müssen.

Damit Sie auch zu allen Ihnen zustehenden Schadensersatzpositionen kommen, kommen Sie am besten vor einer ersten Kontaktaufnahme mit der gegnerischen Versicherung zu mir. Ich bin als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Bitte beachten Sie, dass im Falle eines unverschuldeten Unfalls die beim Rechtsanwalt entstandenen Kosten ebenfalls die gegnerische Versicherung zu übernehmen hat. Sie haben also in diesem Fall höchstens Nutzen, keinstenfalls aber einen Schaden, einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Ich gebe Ihnen umfassende Ratschläge, Hinweise und Tipps, wie Sie als Geschädigter zu einer möglichst effizienten Unfallschadenregulierung kommen.

Auch bei Fragen zum Sachverständigengutachten helfe ich Ihnen weiter. Hier gilt insbesondere zu beachten, dass von Versicherungen in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten zumeist von falschen Werten ausgehen und oftmals viel zu niedrige Schätzungen aufweisen – trotz entgegenstehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH). Bitte beachten Sie, dass Sie das Recht haben, einen Sachverständigen Ihres Vertrauens zu bestimmen, wovon Sie unbedingt Gebrauch machen sollten, um nicht von Anfang an möglicherweise mit Ihren Schadensersatzansprüchen schlechter zu stehen.

Schließlich kämpfe ich für Sie für ein angemessenes Schmerzensgeld, sollten Sie bei dem Unfall verletzt worden sein. Auch hier mache ich ständig die Erfahrung, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung auf freiwilliger Basis nur bereit ist, viel zu wenig zu zahlen, ohne Rücksicht auf die Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes zu nehmen.

Meist von den Versicherungen überhaupt nicht freiwillig reguliert wird der sog. Haushaltsführungsschaden. Viele Geschädigte eines Verkehrsunfalls wissen zudem gar nicht, dass Ihnen diese Schadensersatzposition überhaupt zusteht.

Aber auch bei Bußgeld- und Strafverfahren stehe ich mit fundiertem Wissen und ausgearbeiteten Verteidigungskonzepten an Ihrer Seite sowie bei Fragen zur Führerscheinentziehung oder –wiedererlangung.