Renovierungsfristen
Starre Renovierungsfristen – ein Schuss nach hinten (Rechtsstand: März 2019)
Mit einer äußerst relevanten Entscheidung für eine Vielzahl von Mietern hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass die Mietvertragsklausel, nach der die Mieter zu festen Terminen auf eigene Kosten Schönheitsreparaturen durchführen müssen, unwirksam ist. Findet sich in dem Mietvertrag eine entsprechende Klausel, hat dies zur Folge, dass der Mieter keine Schönheitsreparaturen ausführen muss (Az. VIII ZR 361/03).
Der BGH begründet seine Entscheidung wie folgt:
Durch die Formulierung der Klausel, dass „mindestens“ nach Ablauf einer Frist zu renovieren sei, könne der Mieter nicht mehr beweisen, dass sich die Räume noch in gutem Zustand befinden, etwa weil …