Familienrecht

Es muss ja nicht immer gleich Scheidung sein!

Oftmals kann ein rechtzeitiger Besuch diesen Schritt vermeiden.

Aber auch dann, wenn letztlich nur noch dieser Weg offen steht, stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Fragen der Scheidung selbst, aber auch der Hausratsverteilung, der elterlichen Sorge bzw. des Umgangs, des Versorgungsausgleichs, Fragen um Zugewinn und entsprechende Ausgleichsansprüche oder -forderungen, insbesondere aber auch die verschiedenen Arten des Unterhalts, sind vorab umfassend, detailliert und kompetent zu klären, damit Ihnen zustehende Ansprüche nicht leichtfertig verschenkt werden.

Die richtige Entscheidung mit einer Kontaktaufnahme mit mir treffen Sie aber auch schon im Vorfeld einer möglichen Heirat. Gerne informiere ich Sie über die Möglichkeit eines Ehevertrags, evtl. kombiniert mit einen Erbvertrag, um möglicherweise später auftauchende Probleme gerade in Zusammenhang mit einer Scheidung von vornherein auszuschließen. Auch die Gestaltung solcher Verträge kann ich im Anschluss gerne übernehmen.