Besonderheit im Arbeitsrecht

Im Zivilrecht muss die unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreits tragen. Im Arbeitsrecht verhält es sich da anders: zumindest in der ersten Instanz trägt jede Partei die Gebühren für ihren Anwalt selbst, sofern nicht Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist. Gerade in diesem Rechtsgebiet – insbesondere wenn Sie abhängig beschäftigt sind – empfiehlt sich deshalb der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen sagen, dass derzeit eine hohe Fluktuation auf dem Arbeitsmarkt zu erkennen ist und dass Kündigungen selten so schnell ausgesprochen werden wie momentan.