Bei einer Polizeikontrolle ertappt (Rechtsstand: März 2019)
Die Wahrscheinlichkeit, als Erwachsener in gepflegter Kleidung am Tag beispielsweise in der Fußgängerzone ohne weiteren Anlass nach den Ausweispapieren gefragt, geschweige denn auf Drogen kontrolliert zu werden, ist eher gering. Die Wahrscheinlichkeit, im grenznahen Bereich mit einem älteren Fahrzeug, vor einer Diskothek oder am Lagerfeuer im öffentlichen Gelände nachts unter freiem Himmel kontrolliert zu werden, ist umso höher.
Sollten Sie zum Zwecke der Personenkontrolle angehalten werden, kann die Polizei, wenn Sie sich nicht ausweisen können, die zur Feststellung der Personalien erforderlichen Maßnahmen treffen. Sie sollten daher Ihre Ausweispapiere immer bei sich führen und sich auf Verlangen ausweisen können. Bleiben Sie bitte auch immer höflich und korrekt.
Wie in jedem Beruf gibt es nette und nicht ganz so nette Polizeibeamte. Gleichgültig, ob Sie sich provoziert oder ungerecht behandelt fühlen, vermeiden Sie Ausdrücke wie „Bullen“ oder ähnliches. Beschimpfungen tragen zur Klärung der Situation nichts bei – Ihnen aber möglicherweise eine Anzeige wegen Beleidigung ein. Die Polizisten tun ihren Job, wahrscheinlich wären sie jetzt auch lieber woanders. Provokationen können dazu führen, dass Umstehende meinen, sie müssten sich einmischen. Wollen Sie die Schuld an einer Eskalation tragen?
Wenn ein Polizist sie fragt, ob Sie mit einer Untersuchung Ihrer Person, Ihres Pkws, Ihres Rucksackes einverstanden sind, weisen Sie ruhig und eindeutig darauf hin, dass Sie mit einer Untersuchung nicht einverstanden sind, dass Sie sich aber einer eventuell angeordneten Durchsuchung nicht widersetzen werden. Der Grund dafür ist folgender:
Die Frage, ob die Durchsuchungsanordnung berechtigt war, oder nicht, überlassen Sie besser für eine spätere Klärung den Juristen. War die Durchsuchung nicht gerechtfertigt, sind aufgefundene Beweismittel wertlos. Dies gilt nicht, wenn Sie mit der Durchsuchung einverstanden waren!!!
Fragen, die über die Feststellung Ihrer Personenidentität hinausgehen, müssen und sollten Sie nicht beantworten.
Es ist eine völlig legitime Polizeitaktik, Sie bei der Vernehmung darauf hinzuweisen, Sie könnten durch ein Geständnis Ihre Lage nur verbessern. Diese Aussage ist nur bedingt richtig.
Vielleicht können Sie durch ein umfassendes Geständnis Ihre Situation tatsächlich verbessern, das gilt im Zweifel auch noch am nächsten Tag und gegebenenfalls, nachdem Sie sich mit dem Anwalt Ihres Vertrauens beraten haben. Vielleicht nutzt Ihnen Ihre Aussage im Strafverfahren und schadet Ihnen vor der Verwaltungsbehörde.
Polizeivernehmungen beruhen auf der Erfahrung, dass ein Mensch unter Stress (zu) viel redet. Vorsicht auch bei der Taktik, nach eigentlich beendeter Vernehmung noch auf Fragen zu antworten. Das sieht dann im Polizeiprotokoll so aus: „Nach Belehrung verweigerte der Beschuldigte die Aussage, informatorisch gehört, gab er an, …“ Vermeiden Sie solche Situationen lieber und reden Sie übers Wetter.
Im Hinblick auf die Regelungen der Fahrerlaubnisverordnung ist es auch nachvollziehbar, wenn die Polizeibeamten Verdächtige nach ihren früheren Konsumgewohnheiten fragen. Diese Informationen haben im Strafverfahren meist keine große Bedeutung, werden aber in der Regel auch den Führerscheinstellen zur Kenntnis gebracht und können so großen Ärger verursachen.
Sie haben vor Beginn der Vernehmung das Recht, sich mit einem Anwalt Ihres Vertrauens zu beraten. Hierbei müssen Ihnen die Polizeibeamten helfen, indem sie Ihnen ein Telefonbuch geben und Sie in einer Anwaltskanzlei anrufen lassen. Allerdings sind die Kanzleien nachts nicht besetzt. Fragen Sie den Vernehmungsbeamten ruhig, ob er von einem Anwalt die private Rufnummer kennt. Meine Handynummer finden Sie auf meiner Kontakt-Seite.