Es geschieht öfter, als man denkt. Der eine leistet, der andere zahlt dafür nicht. Ungerecht? Natürlich, schließlich haben Sie schließlich Ihre vereinbarte Tätigkeit oder Leistung erbracht!
Ich helfe Ihnen, wenn Sie offene Forderungen beitreiben wollen. Dies beginnt schon mit dem Hinweis auf mögliche Verjährungsfristen. In der Folge setze ich alles daran, möglichst effizient, zeitnah und gleichzeitig kostengünstig die Forderungen beizutreiben. Warum kostengünstig, muss nicht der Schuldner auch die Kosten des Rechtsanwalts tragen? Grundsätzlich ja, aber hin und wieder kann es natürlich auch einmal vorkommen, dass ein Schuldner – zumindest im Moment – über zu wenig Einkommen und/oder Erspartes verfügt und somit wenigstens diese Zwangsvollstreckung erfolg- und fruchtlos bleibt.
Bei bestimmten Gegebenheiten kann ich für Sie auch erfolgreich vollstrecken, wenn der Schuldner eigentlich nur pfandfrei zu belassendes Arbeitseinkommen erzielt!