Gebühren durch Rechtsstreitigkeiten

Besonderheit im Arbeitsrecht

Im Zivilrecht muss die unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreits tragen. Im Arbeitsrecht verhält es sich da anders: zumindest in der ersten Instanz trägt jede Partei die Gebühren für ihren Anwalt selbst, sofern nicht Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist. Gerade in diesem Rechtsgebiet – insbesondere wenn Sie abhängig beschäftigt sind – empfiehlt sich deshalb der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen sagen, dass derzeit eine hohe Fluktuation auf dem Arbeitsmarkt zu erkennen ist und dass Kündigungen selten so schnell ausgesprochen werden wie momentan.

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Beratungshilfe

Im Rahmen außergerichtlicher Streitbeilegung bzw. Rechtsverfolgung gibt es die Möglichkeit, für die Beratung und eine weitergehende außergerichtliche Tätigkeit Beratungshilfe zu erlangen. Hierfür ist beim für Sie zuständigen Amtsgericht ein Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe zu stellen.
Für die Beratungshilfe müssen Sie insbesondere Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen. Wird Ihnen Beratungshilfe durch das Gericht gewährt, fällt für Sie lediglich ein Eigenanteil von € 15 für meine außergerichtliche Tätigkeit an.

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Prozesskostenhilfe

Im Rahmen gerichtlich anhängiger oder anhängig zu machender Rechtsstreitigkeiten gibt es die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe (PKH) zu erlangen. Ob Ihnen diese gewährt wird, hängt letztlich von der Unterschreitung gewisser Einkommens- und Vermögensgrenzen und nicht zuletzt auch von dem zur Entscheidung berufenen Richter ab. Diese Möglichkeit wurde früher auch als „Armenrecht“ bezeichnet. Scheuen Sie sich bitte trotzdem nicht, diese Möglichkeit staatlicher Hilfe in Anspruch zu nehmen. Insbesondere in Scheidungsverfahren wird von dieser Möglichkeit oft Gebrauch gemacht. Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist jedoch immer, daß die Klage hinreichend Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig ist.
Die notwendigen Antragsformulare habe ich stets …

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Rechtsschutzversicherung

Die sicherste Möglichkeit, sich vor unerwarteten Kosten durch Rechtsstreitigkeiten zu schützen, ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Ich kann Ihnen an dieser Stelle keine bestimmte Rechtsschutzversicherung empfehlen. Vergleichen Sie bitte die Angebote der einzelnen Anbieter. Beachten Sie dabei, dass verschiedene Rechtsschutzversicherer die Möglichkeit einer Selbstbeteiligung anbieten. Ich rate von einer Selbstbeteiligung ab, weil die Gebühren oft nur knapp über der Selbstbeteiligung liegen. Dann zahlen Sie den größten Teil der Gebühren doch wieder selbst. Das Risiko muss allerdings jeder für sich selbst einschätzen. Achten Sie bitte auch darauf, dass auch eine Rechtsschutzversicherung nicht immer und in jedem Fall einspringt. Im Strafrecht hilft …

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