Ich unterstütze Sie kompetent in allen Fragen im Zusammenhang mit einem Erbfall. So setze ich Ihre Pflichtrechtsansprüche genauso durch wie Erb- und Miterbenansprüche. Ich helfe, wenn es um Fragen zur Höhe einer Erbschaft geht und befasse mich auch sonst kompetent mit allen Fragen rund um dieses interessante, aber höchst komplexe Rechtsgebiet.
Sollten Sie eine Frage zur Testamentserstellung oder der Erstellung eines Erbvertrags haben, bin ich ebenfalls der richtige Ansprechpartner. Auch die Erstellung solcher Testamente oder Erbverträge übernehme ich auf Wunsch gerne und widme mich Ihren speziellen Wünschen diesbezüglich mit der nötigen Zeit, dem nötigen Wissen und der richtigen Abfassung. Dies verhindert von Anfang an späteren Streit.