Renovierungsfristen

Starre Renovierungsfristen – ein Schuss nach hinten (Rechtsstand: März 2019)

Mit einer äußerst relevanten Entscheidung für eine Vielzahl von Mietern hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass die Mietvertragsklausel, nach der die Mieter zu festen Terminen auf eigene Kosten Schönheitsreparaturen durchführen müssen, unwirksam ist. Findet sich in dem Mietvertrag eine entsprechende Klausel, hat dies zur Folge, dass der Mieter keine Schönheitsreparaturen ausführen muss (Az. VIII ZR 361/03).

Der BGH begründet seine Entscheidung wie folgt:

Durch die Formulierung der Klausel, dass „mindestens“ nach Ablauf einer Frist zu renovieren sei, könne der Mieter nicht mehr beweisen, dass sich die Räume noch in gutem Zustand befinden, etwa weil sie nur teilweise genutzt werden. Auch bei besonders „langlebigen“ Tapeten oder Farben sei die Renovierungsbedürftigkeit möglicherweise nicht gegeben. Eine Vereinbarung fester Renovierungsfristen unabhängig vom tatsächlichen Zustand der Mieträume benachteilige den Mieter daher unangemessen und sei nichtig.

Nach den Worten des BGH benachteiligt eine solche Klausel den Mieter unangemessen, wenn „starre“ Fristen vereinbart sind, die unabhängig vom tatsächlichen Renovierungsbedarf gelten sollen. Weil Renovierungspflicht so eng mit den Fristen verknüpft sind, braucht der Mieter in diesem Fall nach Auffassung des BGH während seiner Mietzeit gar nicht zu renovieren.

Aber: Der BGH hält eine Vereinbarung, wonach Schönheitsreparaturen „im allgemeinen“ (also nicht unbedingt zu festen Fristen) zu festen Fristen erforderlich werden, für zulässig.

Tipp: Überprüfen Sie Ihren Mietvertrag. Sind unbedingte Renovierungsfristen vereinbart, ist die Klausel mit der Folge unwirksam, dass Sie gar nicht zu renovieren brauchen. Sind keine „festen“ Fristen für Schönheitsreparaturen vereinbart, brauchen Sie nur dann zu renovieren, wenn dies auch tatsächlich erforderlich ist.

Wenden Sie sich gerne auch an mich, wenn Fragen bezüglich Ihres eigenen Mietvertrages auftauchen oder zu klären sind.