Arbeitsrecht

Ich vertrete kompetent und mit fundiertem, stets auf dem Aktuellen gehaltenen Wissen Ihre Rechte auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes, sei es als Arbeitnehmer oder als Arbeitgeber.

Gerade dieses Rechtsgebiet ist von stetigem Wandel in der Rechtsprechung geprägt und verlangt ein umfangreiches Hintergrundwissen. Mit diesem bin ich stets bemüht, Sie sowohl außergerichtlich als auch – falls notwendig – gerichtlich zu vertreten.

Kommen Sie als Arbeitnehmer zu mir, helfe ich Ihnen bei Fragen zur fristgemäßen (sog. ordentliche Kündigung) bzw. fristlosen Kündigung (sog. außerordentliche Kündigung). Auch Fragen zur Entlohnung, Abfindung, Zeugniserteilung oder Urlaubsabgeltung werden von mir stets umfassend und kompetent beantwortet. Auch die Umgehung einer Kündigung durch Abschluss eines Abwicklungsvertrages kann von mir erarbeitet werden. Löschungen von Abfindungen, Fragen zum Betriebsrat, Probleme bei Krankheit und Entgeltfortzahlung,… stets erstelle ich das für Sie günstigste Lösungskonzept.

Stehen Sie auf der Seite der Arbeitgeber, so beginnt meine anwaltliche Tätigkeit vielleicht schon im Umfeld der Erstellung von Arbeitsverträgen. Von Anfang an stehe ich Ihnen mit umfassendem Sachwissen um dieses wichtige Instrument zur Verfügung, um am besten schon vor Einstellung des ersten Arbeitnehmers spätere Probleme und Prozesse auszuschließen. Auch das Problemfeld Abmahnung und deren Erteilung wird ausführlich und mit Formulierungsvorschlägen näher gebracht. Geht es um einen Betriebsübergang, sollte in jedem Fall zuvor ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden, um nicht später Probleme mit nicht übergegangenen Arbeitsverhältnissen o.ä. zu bekommen. Auch in allen anderen Fragen rund um Ihren Betrieb begleite ich Sie gerne als kompetenter Ansprechpartner.

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