Sozialrecht

Egal, ob es um Kindergeld oder Bafög geht, um Sozialhilfeleistungen oder Arbeitslosengeld, oder auch um Fragen der Zuschüsse des Staates in den verschiedensten Lebenssituationen: Ich verfüge über das nötige Wissen und die Sachkunde, die nötig ist, um Sie auf diesem komplexen und oftmals auf den ersten Blick nicht überschaubaren Rechtsgebiet zu beraten und zu unterstützen.

Auch in Fragen zur gesetzlichen Kranken-, Unfall oder Rentenversicherung oder dem Schwerbehindertenrecht bin ich der richtige Ansprechpartner und erarbeiten zusammen mit Ihnen geeignete Lösungskonzepte.

Grad der Behinderung, Erwerbsminderungs- oder Berufsunfähigkeitsrente oder sonstige Fragen zur Teilhabe? Ich stehe Ihnen zur Seite und helfe kompetent und umfassend bei der Lösung.

Rechtsanwalt Marcus Seltzsam hatte mit einer Revision vor dem Bundessozialgericht dahingehend Erfolg, als in dieser Entscheidung festgestellt wurde, dass erwerbsfähige behinderte Leistungsberechtige, die Aufstockungsleistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) erhalten, für den Fall der Wiedereingliederung in das Erwerbsleben Anspruch auf Mehrbedarf haben können.
So hat das Bundessozialgericht in dieser Entscheidung vom 05.07.2017 (Az.: B 14 AS 27/16 R) entschieden, dass für den Fall, wer nach langer Krankheit wieder in den Job einsteigt, dabei in der Zeit seiner beruflichen Wiedereingliederung Übergangsgeld erhält, zusätzlich zu Leistungen nach dem SGB II Anspruch auf einen Mehrbedarf für Behinderte haben kann.
Während in den ersten beiden Instanzen der behinderte Kläger noch unterlag, sprach ihm letztlich das Bundessozialgericht einen entsprechenden Mehrbedarf zu.
Die Rechtsgrundlage für diesen Mehrbedarf bei Behinderung während einer Teilhabeleistung ist §21 Abs.4 Satz 1 SGB II. Interessant war hier, dass , soweit ersichtlich, das Bundessozialgericht zuvor über dieses Problemfeld noch nicht entschieden hatte und nunmehr in diesem Urteil zu dieser nicht unerheblichen Mehrleistung für Behinderte Stellung bezogen hat.
Mit Durchhaltevermögen und der richtigen Argumentation konnte hier nach drei Instanzen dem Kläger und Mandanten zu seinem Recht verholfen werden.

Weitere Informationen rund um das Thema Hartz 4 finden Sie unter www.hartz4.org