Guter Rat teuer? Guter Rat ist nicht teuer!
Leider musste ich schon oft hören, dass Hilfesuchende keinen Anwalt beauftragt haben, weil sie dachten, dass dieser viel zu teuer ist und es billiger wäre, die – möglicherweise ungerechtfertigten – Forderungen lieber gleich zu bezahlen oder auf Geld zu verzichten, das ihnen eigentlich zusteht. Ich hoffe, dass ich Sie mit den hier präsentierten Beispielfällen davon überzeugen konnte, dass guter Rat eben nicht teuer ist und es sich in den allermeisten Fällen rechnet, einen Anwalt einzuschalten. In diesem Rahmen will ich Ihnen auch einige Informationen über Rechtsschutzversicherungen näher bringen. Außerdem informiere ich Sie über verschiedene staatliche Hilfen, auf die Sie möglicherweise Anspruch haben. Damit können Sie, auch wenn Sie nicht über ausreichende Mittel verfügen sollten, Ihre berechtigten Interessen mit anwaltlicher Hilfe vertreten bzw. sich gegen unberechtigte Forderungen wehren.
Natürlich sind Sie jetzt auch daran interessiert zu erfahren, was die professionelle Hilfe eines Anwalts wirklich kostet. Die Gebühren, die ein Rechtsanwalt für seine anwaltliche Tätigkeit verlangen darf, sind seit dem 01.07.2004 gesetzlich festgelegt im RVG, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, sowie dem dazugehörigen Vergütungsverzeichnis (VV). Grundsätzlich hängt die Höhe der Anwaltsgebühren vom Streitwert ab. Wenn Sie beispielsweise einen Betrag von € 1500,– einklagen wollen oder wegen dieses Betrages verklagt werden, beträgt der Streitwert eben € 1500,–. Weiterhin hängt die Höhe der Gebühren davon ab, wie viele verschiedene Gebührentatbestände sich innerhalb dieses Streitwertes verwirklicht haben. Bei einer außergerichtlichen Regulierung können neben der immer anfallenden Geschäftsgebühr beispielsweise zusätzlich eine Beweis- oder Einigungsgebühr anfallen. Bei einem gerichtlichen Verfahren fällt immer eine Verfahrensgebühr an. Zusätzlich können in diesem Fall noch z.B. eine Terminsgebühr oder eine Einigungsgebühr anfallen. Mir ist bewusst, dass es dadurch für einen juristischen Laien sehr schwierig ist, einzuschätzen, welche Kosten auf einen zukommen. Scheuen Sie sich deshalb bitte nicht, mich zunächst über das mögliche Kostenrisiko für Sie zu befragen. Ich gebe Ihnen darüber gerne schon im Vorfeld Auskunft, das heißt, bevor Sie mich mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen.
Eine gute Möglichkeit: Erstberatung
Sie können sich aber auch vorab mit mir zu einer Erstberatung treffen. Der Gesetzgeber hat hierfür eine Gebühr von höchstens € 190,– zzgl. MwSt vorgesehen, jedenfalls für die Fälle, wo Sie eine Erstberatung als Verbraucher wünschen. Auch diese Gebühr hängt vom Streitwert ab und fällt dadurch im Durchschnitt wesentlich geringer aus. Im Rahmen der Erstberatung können Sie sich beispielsweise informieren, wie sich die rechtliche Lage in Ihrem konkreten Fall darstellt und welche Chancen Sie haben, Ihre Interessen durchzusetzen bzw. sich gegen unberechtigte Forderungen zu wehren. Allerdings, auch hierauf sei hingewiesen, dürfen Sie bei einer Erstberatung keine tief greifenden rechtlichen Ausführungen, Schriftverkehr mit dem Gegner oder Dritten oder weitergehenden anwaltlichen Leistungen erwarten. Sollten Sie zunächst nur eine Erstberatung gewünscht haben und mich später doch noch mit dem eigentlichen Mandat beauftragen, werden die Kosten der Erstberatung selbstverständlich auf die weiteren Kosten angerechnet.
Einblick in das anwaltliche Gebührenrecht: Beispielfälle
Mit den folgenden kurzen Beispielfällen versuche ich nun, Ihnen einen konkreten Eindruck von den Gebühren zu vermitteln. Bitte beachten Sie, dass es sich eben nur um Beispielfälle handelt, und ich Ihnen deshalb auch nur einen groben Einblick in die Grundzüge des anwaltlichen Gebührenrechts vermitteln kann. Im konkreten Einzelfall sind Abweichungen möglich!
Weiterführende Informationen
Im Zusammenhang mit den möglichen Kosten für einen Rechtsstreit informiere ich Sie gerne auch über die folgenden Themen: