Prozesskostenhilfe
Im Rahmen gerichtlich anhängiger oder anhängig zu machender Rechtsstreitigkeiten gibt es die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe (PKH) zu erlangen. Ob Ihnen diese gewährt wird, hängt letztlich von der Unterschreitung gewisser Einkommens- und Vermögensgrenzen und nicht zuletzt auch von dem zur Entscheidung berufenen Richter ab. Diese Möglichkeit wurde früher auch als „Armenrecht“ bezeichnet. Scheuen Sie sich bitte trotzdem nicht, diese Möglichkeit staatlicher Hilfe in Anspruch zu nehmen. Insbesondere in Scheidungsverfahren wird von dieser Möglichkeit oft Gebrauch gemacht. Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist jedoch immer, daß die Klage hinreichend Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig ist.
Die notwendigen Antragsformulare habe ich stets …